Verlauf der Aus- und Weiterbildung
Unter den Teilnehmern am
Lehrprogramm werden drei Gruppen unterschieden:
A) Ärzte, die die volle
Weiterbildung zum Psychoanalytiker sowie Psychologen, die die
volle Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz absolvieren (mögliche
Fachkundenachweise: analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie)
Näheres unter Weiterbildungsordnung
bzw. Ausbildungsordnung
B) Ärzte in
tiefenpsychologischer Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ bzw.
zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Psychotherapeutische
Medizin
Näheres unter Weiterbildungsangebot
für interessierte Ärzte
C) Interessierte Ärzte,
Psychologen oder Angehörige anderer Berufsgruppen, die informatorisch oder zum
Erwerb eines Einzelnachweises spezielle Lehrveranstaltungen oder Kursangebote
(wie z.B. Balintgruppen oder Kurse für Autogenes
Training) besuchen.
Die psychoanalytische und /oder tiefenpsychologische
Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten umfaßt
(lt. PTG) mindestens 4200 Ausbildungsstunden. Sie erfolgt am IPPMV berufsbegleitend in Teilzeitform und dauert fünf Jahre. Die
Ärztliche Weiterbildung zum Psychoanalytiker erstreckt sich in der Regel über
fünf Jahre, die zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ dauert
mindestens drei Jahre.
Bestandteile der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten nach dem
Psychotherapeutengesetz:
(Näheres ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des
IPPMV geregelt.)
Die Weiterbildung für Fachärzte zum Psychoanalytiker bzw. der Erwerb der
Fachkunde „Psychoanalytische Psychotherapie“ für bereits approbierte
Psychologische Psychotherapeuten umfaßt:
Näheres ist in der Weiterbildungsordnung des IPPMV geregelt.
Die ärztliche Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Psychotherapie“ mit tiefenpsychologischer Ausrichtung erfolgt nach den hierfür
jeweils aktuell gültigen Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern.
Das vom IPPMV angebotene theoretische Curriculum fußt auf
den im Psychotherapeutengesetz und den in der Weiterbildungsordnung der
Ärztekammer vorgegebenen Bereichen:
A. Grundkenntnisse
1. Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits-
und neuropsychologische Grundlagen der
Psychotherapie
2. Konzepte über die Entstehung,
Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter
Erkrankungen verschiedener Altersgruppen
2.1. Allgemeine und spezielle Krankheitslehren
der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter
Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
2.2. Psychosomatische Krankheitslehre
2.3. Psychiatrische Krankheitslehre
3. Methoden und Erkenntnisse der
Psychotherapieforschung
4. Diagnostik und Differentialdiagnostik
einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit
Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und
entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen
5. Besondere entwicklungs- und
geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der
Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
6. Intra- und
interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in
Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
7. Prävention und Rehabilitation
8. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse
für Psychotherapeuten
9. Methoden und differentielle
Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer
Verfahren
10. Dokumentation und Evaluation von
psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
11. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische
und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des
Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
12. Geschichte der Psychotherapie
B. Vertiefte Ausbildung
1. Theorie und Praxis der Diagnostik,
insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung
und Behandlungsplanung
2. Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung
3. Behandlungskonzepte und -techniken sowie
deren Anwendung
4. Krisenintervention
5. Behandlungstechniken bei Kurz- und
Langzeittherapie
6. Therapiemotivation des Patienten,
Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psychotherapieprozeß
7. Einführung in Behandlungsverfahren bei
Kindern und Jugendlichen
8. Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen