Verlauf der Aus- und Weiterbildung


Unter den Teilnehmern am Lehrprogramm werden drei Gruppen unterschieden:

 

A)   Ärzte, die die volle Weiterbildung zum Psychoanalytiker sowie Psychologen, die die volle Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz absolvieren (mögliche Fachkundenachweise: analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)

Näheres unter Weiterbildungsordnung bzw. Ausbildungsordnung

 

B)   Ärzte in tiefenpsychologischer Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ bzw. zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Psychotherapeutische Medizin

Näheres unter Weiterbildungsangebot für interessierte Ärzte

 

C)   Interessierte Ärzte, Psychologen oder Angehörige anderer Berufsgruppen, die informatorisch oder zum Erwerb eines Einzelnachweises spezielle Lehrveranstaltungen oder Kursangebote (wie z.B. Balintgruppen oder Kurse für Autogenes Training) besuchen.

 

Die psychoanalytische und /oder tiefenpsychologische Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten umfaßt (lt. PTG) mindestens 4200 Ausbildungsstunden. Sie erfolgt am IPPMV berufsbegleitend in Teilzeitform und dauert fünf Jahre. Die Ärztliche Weiterbildung zum Psychoanalytiker erstreckt sich in der Regel über fünf Jahre, die zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ dauert mindestens drei Jahre.

Bestandteile der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz:

  1. 600 Stunden theoretischer Ausbildung bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei integrierter psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Ausbildung müssen 700 Stunden absolviert werden. Zur theoretischen Ausbildung, die sich in einen 220 Stunden umfassenden Grundkurs und den Hauptkurs gliedert, gehören Vorlesungen, themenbezogene Seminare, Erstinterviewpraktika und kasuistische Seminare.
  2. Praktische Ausbildung (d.h. Patientenbehandlung unter Supervision) mit 600 Behandlungsstunden bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei integrierter psychoanalytischer und tiefenpsychologischer Ausbildung sind 700 Behandlungsstunden erforderlich. Die im Rahmen der praktischen Ausbildung durchzuführenden Therapien müssen nach mindestens jeder vierten Behandlungsstunde supervidiert werden, so daß bei tiefenpsychologischem Schwerpunkt mindestens 150 Supervisionsstunden hinzukommen, bei integrierter Ausbildung entsprechend mehr. Der Beginn dieser praktischen Ausbildung setzt voraus, daß mindestens 220 Stunden Theorie (der Grundkurs) nachgewiesen werden, daß mit der Selbsterfahrung begonnen und die institutsinterne Zwischenprüfung (das Vorkolloquium) bestanden wurde.
  3. Einzelselbsterfahrung mit mindestens 120 Stunden für die Ausbildung mit tiefenpsychologischem Schwerpunkt, bei psychoanalytischer Ausbildung begleitet die Selbsterfahrung (Lehranalyse) in der Regel kontinuierlich den gesamten Ausbildungsprozeß und erfolgt mit drei Einzelsitzungen pro Woche, wobei nicht die formale Stundenzahl sondern der Verlauf des psychoanalytischen Prozesses entscheidend ist.
  4. Die im PTG vorgeschriebene praktische Tätigkeit in der Psychiatrie (mind. 1200 Stunden) und in der Psychosomatik (mind. 600 Stunden) kann in den mit dem IPPMV kooperierenden klinischen Einrichtungen abgeleistet werden.

(Näheres ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des IPPMV geregelt.)

Die Weiterbildung für Fachärzte zum Psychoanalytiker bzw. der Erwerb der Fachkunde „Psychoanalytische Psychotherapie“ für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten umfaßt:

  1. 700 Stunden theoretische Weiterbildung
  2. mind. 700 Behandlungsstunden unter Supervision (nach jeder 4. Stunde), mit dieser Behandlungstätigkeit kann erst nach einer bestandenen Zwischenprüfung (dem Vorkolloquium) begonnen werden
  3. eine kontinuierlich die Weiterbildung begleitende Selbsterfahrung mit in der Regel drei Wochenstunden (Lehranalyse)

Näheres ist in der Weiterbildungsordnung des IPPMV geregelt.

Die ärztliche Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ mit tiefenpsychologischer Ausrichtung erfolgt nach den hierfür jeweils aktuell gültigen Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.

Das vom IPPMV angebotene theoretische Curriculum fußt auf den im Psychotherapeutengesetz und den in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer vorgegebenen Bereichen:

A.    Grundkenntnisse

 

1.     Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der   Psychotherapie

2.      Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen

2.1.   Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren

2.2.   Psychosomatische Krankheitslehre

2.3.   Psychiatrische Krankheitslehre

3.      Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung

4.      Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen

5.      Besondere entwicklungs- und geschlechtsspezifische Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen

6.      Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen

7.      Prävention und Rehabilitation

8.      Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten

9.      Methoden und differentielle Indikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren

10.    Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen

11.    Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen

12.    Geschichte der Psychotherapie

 

B.     Vertiefte Ausbildung

 

1.      Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung

2.      Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und   Beendigung der Behandlung

3.      Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung

4.      Krisenintervention

5.      Behandlungstechniken bei Kurz- und Langzeittherapie

6.      Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-Patienten-Beziehung im Psychotherapieprozeß

7.      Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen

8.      Behandlungsverfahren bei Paaren, Familien und Gruppen