Gebührenordnung
(Fassung vom 22. 02. 2006)
1) Die
Semestergebühr für Ausbildungskandidaten ist aufgeteilt in eine feste
Grundgebühr und in eine variable Gebühr für das Theorie-Curriculum. Die feste
Grundgebühr wird nur erhoben, wenn die Ausbildungskandidaten im jeweiligen
Semester nicht an der Theorieausbildung teilnehmen, ansonsten wird diese in die
zu berechnende Gebühr eingerechnet.
Grundgebühr: 45,- Euro
Gebühr pro Theoriestunde bei max. 80 Std. pro Semester: 8,- Euro
2) Die Aufnahmegebühr für Ausbildungskandidaten beträgt 250,- Euro und ist vor Beginn des ersten Aufnahmegespräches fällig (Beleg bitte dem 1. Interviewer vorzeigen). Die Aufnahmegebühr setzt sich zusammen aus den Honoraren für die Interviewer jeweils (63,- Euro) und einer Verwaltungspauschale.
3) Aufnahmegebühr und Semestergebühren sind auf das Institutskonto bei der Ostseesparkasse Rostock, BLZ 13050000, Kto. 430001711 spätestens 2 Wochen vor Beginn einzuzahlen.
4) Der Stundensatz für Lehranalyse, Selbsterfahrung und Supervisionen wird zwischen dem Ausbildungskandidaten und dem jeweiligen Ausbilder persönlich vereinbart. Er richtet sich nach dem Honorarsatz der Krankenkassen für eine Therapiestunde und beträgt z. Zt. mindestens 63,- €. Sonderregelungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich
5) Die Prüfungsgebühr für das Zwischenkolloquium, das Kolloquium und für Nachprüfungen beträgt 105,- Euro. Gebühren für sonstige Zertifikate, die auf Wunsch des Ausbildungsteilnehmers ausgestellt werden, orientieren sich an der Gebührenordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern.
6) Diagnostische und therapeutische Leistungen der Ausbildungskandidaten werden grundsätzlich im Rahmen der Institutsambulanz erbracht. Dies gilt auch dann, wenn den Kandidaten gestattet wird, die Behandlung in eigener Praxis oder am Arbeitsort in einer Klinik durchzuführen. Den Kandidaten werden sobald die Abrechnung der Kassen für das jeweilige Quartal vorliegt (in der Regel ein halbes Jahr später) 80 % des persönlich erwirtschafteten Betrages überwiesen. Die restlichen 20 % dienen der Ambulanzverwaltung und werden nach Vorliegen aller Daten eines Semesters abgerechnet.