Gebühren

 

Pro Theoriestunde sind 8 € zu entrichten. Der Stundensatz für Selbsterfahrung und Supervision wird mit dem jeweiligen Selbsterfahrungsleiter oder Supervisor persönlich vereinbart. Er richtet sich nach dem Honorarsatz der Krankenkassen für eine Therapiestunde und beträgt z. Zt. mindestens 63,- €. Sonderregelungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die im Rahmen der Aus- bzw. Weiterbildung über die Institutsambulanz durchgeführten Behandlungsstunden (praktische Aus- bzw. Weiterbildung) werden von den Krankenkassen honoriert. Dadurch kann der Aus- bzw. Weiterbildungskandidat ab dem 4. Semester Einnahmen, die anfallenden Kosten je nach Ausbildungsziel ganz oder teilweise ausgleichen.

Beispiele:

 

Ein Psychologe in tiefenpsychologischer Ausbildung muß mindestens 120 Selbsterfahrungsstunden und 150 Supervisionsstunden aufbringen, aber 600 Behandlungsstunden ableisten. Gegenwärtig bekommen Ausbildungskandidaten für eine Behandlungsstunde 55 €, also insgesamt 33.000 €.
120 Stunden Selbsterfahrung und 150 Supervisionsstunden kosten bei einem Stundensatz von 63 € insgesamt 17.010 €, 600 Theoriestunden 4.800 €.
Dadurch ergeben sich für den Kandidaten am Ende Mehreinnahmen von 11.190 €.

 

Ein Psychologe in verklammerter tiefenpsychologischer und psychoanalytischer Ausbildung muß mindestens 300 Selbsterfahrungsstunden und 175 Supervisionsstunden aufbringen, aber 700 Behandlungsstunden ableisten. Entsprechend der obigen Rechnung  verbleiben dem Kandidaten Mehreinnahmen von 2.975 €.

 

Hinzu kommen bei beiden Beispielen noch die  Bewerbungs- und Prüfungsgebühren laut Gebührenordnung.


Da die Ausbildungsteilnehmer finanziell in Vorleistung gehen und wenn Ausbildungsziele oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards angestrebt werden, kann im Bedarfsfalle bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank auch ein Ausbildungskredit vermittelt werden.