Gebühren
Pro
Theoriestunde sind 8 € zu entrichten. Der Stundensatz für Selbsterfahrung und
Supervision wird mit dem jeweiligen Selbsterfahrungsleiter
oder Supervisor persönlich vereinbart. Er richtet
sich nach dem Honorarsatz der Krankenkassen für eine Therapiestunde und beträgt
z. Zt. mindestens 63,- €. Sonderregelungen sind in begründeten Ausnahmefällen
möglich.
Die im Rahmen der Aus- bzw. Weiterbildung über die Institutsambulanz
durchgeführten Behandlungsstunden (praktische Aus- bzw. Weiterbildung) werden
von den Krankenkassen honoriert. Dadurch kann der Aus- bzw.
Weiterbildungskandidat ab dem 4. Semester Einnahmen, die anfallenden Kosten je
nach Ausbildungsziel ganz oder teilweise ausgleichen.
Beispiele:
Ein
Psychologe in tiefenpsychologischer Ausbildung muß mindestens 120 Selbsterfahrungsstunden und 150 Supervisionsstunden
aufbringen, aber 600 Behandlungsstunden ableisten. Gegenwärtig bekommen
Ausbildungskandidaten für eine Behandlungsstunde 55 €, also insgesamt 33.000 €.
120 Stunden Selbsterfahrung und 150 Supervisionsstunden kosten bei einem
Stundensatz von 63 € insgesamt 17.010 €, 600 Theoriestunden 4.800 €.
Dadurch ergeben sich für den Kandidaten am Ende Mehreinnahmen von 11.190 €.
Ein
Psychologe in verklammerter tiefenpsychologischer und psychoanalytischer
Ausbildung muß mindestens 300 Selbsterfahrungsstunden
und 175 Supervisionsstunden aufbringen, aber 700 Behandlungsstunden ableisten.
Entsprechend der obigen Rechnung
verbleiben dem Kandidaten Mehreinnahmen von 2.975 €.
Hinzu
kommen bei beiden Beispielen noch die
Bewerbungs- und Prüfungsgebühren laut Gebührenordnung.
Da die Ausbildungsteilnehmer finanziell in Vorleistung gehen und wenn
Ausbildungsziele oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards angestrebt werden,
kann im Bedarfsfalle bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank auch ein
Ausbildungskredit vermittelt werden.