Weiterbildungsangebot des IPPMV für interessierte Ärzte, die sich in der Facharztweiterbildung für Psychiatrie/Psychotherapie bzw. für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie befinden, oder als Facharzt den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie – fachgebunden“ anstreben.

 

(Ärzte, die den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ anstreben, finden entsprechende Informationen in der WBO des IPPMV.)

 

Die Weiterbildungsrichtlinien der Ärztekammer schreiben vor, dass im Rahmen der o. g. Weiterbildungsgänge neben anderen Inhalten jeweils eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden, Selbsterfahrungsstunden und regelmäßig supervidierten Behandlungsstunden nachzuweisen sind.

 

Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sind das derzeit bei tiefenpsychologischer Ausrichtung

-        100 Stunden Theorieseminar

-        150 Stunden Selbsterfahrung

-        240 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.      

 

Für den Facharztabschluss Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind das derzeit bei tiefenpsychologischer Ausrichtung

-        240 Stunden Theorie

-        150 Stunden Selbsterfahrung

-        1500 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.

 

Für die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie – fachgebunden“ sind bei tiefenpsychologischer Ausrichtung nachzuweisen

-        120 Stunden Theorie

-        100 Stunden Selbsterfahrung

-        120 Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.

 

Interessierten ÄrztInnen ermöglichen wir, die genannten Weiterbildungsbestandteile am IPPMV zu absolvieren. In der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen Ärzten wird empfohlen, vorab die Zustimmung des Leiters der Klinik einzuholen, die Träger ihrer Weiterbildung ist.

 

Kontakt:

 

Bei Interesse nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zum(r) LeiterIn des Ausbildungsausschusses des IPPMV auf. Nach einem dann vereinbarten persönlichen Gespräch wird ein Mentor aus der Liste der Lehrtherapeuten und Supervisoren des IPPMV Ihre Weiterbildung beratend begleiten.

 

Sie können als Gast gegen eine Gebühr von 16,00 € pro Doppelstunde an den im Semesterplan angebotenen theoretischen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Ebenso können Sie bei einem Selbsterfahrungsleiter Ihrer Wahl die geforderten Selbsterfahrungsstunden absolvieren. Um darüber hinaus die erforderlichen Behandlungsstunden unter Supervision im Rahmen der Institutsambulanz durchführen zu können, bedarf es der Zustimmung unseres Ausbildungsausschusses. Diese kann erteilt werden, wenn die Nachweise vorliegen,

-        dass mindestens die Hälfte der erforderlichen Theoriestunden am IPPMV oder an einem anderen anerkannten psychoanalytischen oder tiefenpsychologischen Weiterbildungsinstitut besucht worden sind,

-        dass mindestens die Hälfte der erforderlichen Selbsterfahrungsstunden als Einzelselbsterfahrung am IPPMV oder an einem anderen anerkannten analytischen oder tiefenpsychologischen Weiterbildungsinstitut absolviert wurde,

-        und dass 2 Supervisoren des IPPMV, nachdem ihnen die erforderlichen diagnostischen Interviews vorgestellt worden sind, bestätigen, dass sie bereit sind, die Supervision zu übernehmen.

 

Die Interessenten reichen diese Nachweise beim Ausbildungsausschuss des IPPMV ein. Danach erfolgt die schriftliche Bestätigung, dass Behandlungen unter Supervision begonnen werden können. (Näheres zur Behandlungstätigkeit ist in der Ambulanzordnung des IPPMV geregelt.)

Mit Zulassung zur therapeutischen Arbeit  können die Interessenten an den im Lehrplan des IPPMV angebotenen technisch – kasuistischen Seminaren teilnehmen. Sie sind künftig verpflichtet, pro Semester 20 Stunden kasuistische Seminare zu besuchen (gegen Teilnahmegebühr) und ihre supervidierten Fälle dort regelmäßig vorzustellen.

 

Für alle aufkommenden Fragen während der Weiterbildung  ist Ihr Mentor gern bereit, Sie zu beraten.