Weiterbildungsangebot des IPPMV für interessierte
Ärzte, die sich in der Facharztweiterbildung für Psychiatrie/Psychotherapie
bzw. für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie befinden, oder als
Facharzt den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie – fachgebunden“
anstreben.
(Ärzte, die den Erwerb der
Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ anstreben, finden entsprechende Informationen
in der WBO des IPPMV.)
Die Weiterbildungsrichtlinien
der Ärztekammer schreiben vor, dass im Rahmen der o. g. Weiterbildungsgänge
neben anderen Inhalten jeweils eine bestimmte Anzahl von Theoriestunden,
Selbsterfahrungsstunden und regelmäßig supervidierten Behandlungsstunden
nachzuweisen sind.
Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie sind das derzeit bei
tiefenpsychologischer Ausrichtung
-
100 Stunden
Theorieseminar
-
150 Stunden
Selbsterfahrung
-
240
Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.
Für den Facharztabschluss Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sind das derzeit bei tiefenpsychologischer
Ausrichtung
-
240 Stunden
Theorie
-
150 Stunden
Selbsterfahrung
-
1500
Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.
Für die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie – fachgebunden“ sind bei
tiefenpsychologischer Ausrichtung nachzuweisen
-
120 Stunden
Theorie
-
100 Stunden
Selbsterfahrung
-
120
Behandlungsstunden unter regelmäßiger Supervision.
Interessierten ÄrztInnen
ermöglichen wir, die genannten Weiterbildungsbestandteile am IPPMV zu
absolvieren. In der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen Ärzten wird
empfohlen, vorab die Zustimmung des Leiters der Klinik einzuholen, die Träger
ihrer Weiterbildung ist.
Kontakt:
Bei Interesse nehmen Sie
bitte telefonisch Kontakt zum(r) LeiterIn des Ausbildungsausschusses des IPPMV auf.
Nach einem dann vereinbarten persönlichen Gespräch wird ein Mentor aus der
Liste der Lehrtherapeuten und Supervisoren des IPPMV Ihre Weiterbildung
beratend begleiten.
Sie können als Gast gegen
eine Gebühr von 16,00 € pro Doppelstunde an den im Semesterplan angebotenen
theoretischen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Ebenso können Sie bei einem
Selbsterfahrungsleiter Ihrer Wahl die geforderten Selbsterfahrungsstunden
absolvieren. Um darüber hinaus die erforderlichen Behandlungsstunden unter
Supervision im Rahmen der Institutsambulanz durchführen zu können, bedarf es
der Zustimmung unseres Ausbildungsausschusses. Diese kann erteilt werden, wenn
die Nachweise vorliegen,
-
dass mindestens
die Hälfte der erforderlichen Theoriestunden am IPPMV oder an einem anderen
anerkannten psychoanalytischen oder tiefenpsychologischen
Weiterbildungsinstitut besucht worden sind,
-
dass mindestens
die Hälfte der erforderlichen Selbsterfahrungsstunden als Einzelselbsterfahrung
am IPPMV oder an einem anderen anerkannten analytischen oder
tiefenpsychologischen Weiterbildungsinstitut absolviert wurde,
-
und dass 2
Supervisoren des IPPMV, nachdem ihnen die erforderlichen diagnostischen
Interviews vorgestellt worden sind, bestätigen, dass sie bereit sind, die
Supervision zu übernehmen.
Die
Interessenten reichen diese Nachweise beim Ausbildungsausschuss des IPPMV ein.
Danach erfolgt die schriftliche Bestätigung, dass Behandlungen unter
Supervision begonnen werden können. (Näheres zur Behandlungstätigkeit ist in
der Ambulanzordnung des IPPMV geregelt.)
Mit Zulassung zur therapeutischen
Arbeit können die Interessenten an den im Lehrplan des IPPMV
angebotenen technisch – kasuistischen Seminaren teilnehmen. Sie sind künftig
verpflichtet, pro Semester 20 Stunden kasuistische Seminare zu besuchen (gegen
Teilnahmegebühr) und ihre supervidierten Fälle dort regelmäßig vorzustellen.
Für
alle aufkommenden Fragen während der Weiterbildung ist Ihr Mentor gern bereit, Sie zu beraten.