Weiterbildungsvertrag

 

(für die ärztliche Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

 „Psychoanalyse“ und für den Erwerb der Fachkunde Analytische Psychotherapie durch bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten)

 

 

zwischen

dem Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Mecklenburg-Vorpommern e.V. (IPPMV), vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Hannich

(kurz Weiterbildungsstätte)

 

und

Herrn / Frau ..............................................................

 

geb. am ..................          in......................................

 

Grundberuf ..................................................

(kurz Weiterbildungsteilnehmer/in)

 

 

1.   Weiterbildungsvoraussetzungen

 

1.1.

Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsteilnehmer/in verpflichten einander, daß die Weiterbildungsstätte eine qualifizierte, der Praxis angemessene Weiterbildung vermittelt und der/die Weiterbildungsteilnehmer/in sich nach besten Kräften um die Erreichung der Weiterbildungsziele bemüht. Sie sind sich einig, daß die persönliche Eignung des/der Weiterbildungsteilnehmers/in die Grundlage psychotherapeutischer Tätigkeit bildet.

 

1.2.

Dem/der Weiterbildungsteilnehmer/in sind die rechtlichen Grundlagen seiner /ihrer Weiterbildung bekannt, insbesondere Anlage 1 der Psychotherapievereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzendverbänden der Krankenkassen sowie die von ihm/ihr als verbindlich anerkannte, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages gültige der Weiterbildungsordnung des IPPMV, darüber hinaus die Richtlinien folgender Gesellschaften und Körperschaften

- Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT)

- Kassenärztliche Bundesvereinigung (Verträge zur kassenärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung)

- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (Weiterbildungsordnung)

 

Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsteilnehmer/in haben sich vor Abschluß dieses Vertrages vergewissert, daß die Zulassungsvoraussetzungen zur Weiterbildung erfüllt sind. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in weist eine erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin nach bzw. die Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in.

 


1.3.

Ärzte ohne psychiatrische Fachausbildung müssen als Voraussetzung für den Abschluß ihrer Weiterbildung außerdem psychiatrische Kenntnisse und eine einjährige klinisch-psychiatrische Erfahrung entsprechend der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nachweisen.

 

1.4.

Gegenstand dieses Vertrages sind auch die Weiterbildungs- und Gebührenordnung der Weiterbildungsstätte in der Fassung, in der sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befinden. Änderungen der Weiterbildungs- und/oder Gebührenordnung, die nach Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgen, werden in geeigneter Form dem/der Weiterbildungsteilnehmer/in zugänglich gemacht (öffentlicher Anschlag in der Weiterbildungsstätte, Anschreiben usw.) und werden mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.

 

 

2.   Ziele, Dauer und Verlängerung der Weiterbildung

 

2.1.

Die Weiterbildungsstätte und der/die Weiterbildungsteilnehmer/in vereinbaren die Ausrichtung der Weiterbildung auf folgende Ziele

- Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychoanalyse für Ärzte bzw. Erwerb der Fachkunde Analytische Psychotherapie für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten nach § 7 der „Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung“ (Psychotherapievereinbarung) in ihrer jeweils gültigen Fassung

- qualifizierter Abschluß als Psychoanalytiker/in nach den Grundanforderungen der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT).

 

2.2.

Die Weiterbildung dauert in der Regel fünf Jahre und findet berufsbegleitend statt. Sie verlängert sich, wenn infolge eines vom/von der Weiterbildungsteilnehmer/in zu vertretenden Umstandes eine Verlängerung erforderlich wird. Soweit eine Verlängerung auf Umstände zurückzuführen ist, die die Weiterbildungsstätte zu vertreten hat, kann die Semestergebühr auf Antrag ermäßigt werden oder ganz entfallen.

 

 

3.   Pflichten der Weiterbildungsstätte

 

3.1.

Die Weiterbildungsstätte verpflichtet sich, die sachlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten, damit die Weiterbildungsziele nach Ziffer 2 dieser Vereinbarung im Rahmen einer 5-jährigen Weiterbildung erreichbar sind. Dies kann auch in Kooperation mit Dritten geschehen.

 

3.2.

Die Weiterbildungsstätte verpflichtet sich insbesondere, es dem/der Weiterbildungsteilnehmer/in zu ermöglichen, die im Rahmen der theoretischen Weiterbildung geforderten Lehrveranstaltungen in einer Mindestzeit von fünf Jahren absolvieren zu können.

 

 

4.   Pflichten des/der Weiterbildungsteilnehmer/in

 

Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in verpflichtet sich,

4.1.

diese Weiterbildungsvereinbarung einzuhalten

4.2.

die Weiterbildung gewissenhaft und zielstrebig zu betreiben

4.3.

Patienten nur unter den von der Institutsambulanz vorgesehenen Bedingungen und unter fortlaufender Supervision zu behandeln

4.4.

zur Verschwiegenheit über alle persönlichen, sachbezogenen und patientenbezogenen Verhältnisse, die ihm/ihr im Rahmen der Weiterbildung bekannt werden (§ 203 StGB). Dies gilt insbesondere für Mitteilungen von Patienten im Rahmen der praktischen Weiterbildung sowie der Anamnesen- und Therapiepraktika, aber auch für Mitteilungen von Aus- bzw. Weiterbildungskollegen, Z.B. in Verbindung mit einer Gruppenselbsterfahrung. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedermann (z.B. auch gegenüber Familienangehörigen und anderen Aus- und Weiterbildungskollegen); sie bleibt auch nach Beendigung der Weiterbildung bestehen. Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in verpflichtet sich überdies, Material von Falldarstellungen und anderen Berichten nicht außerhalb der Weiterbildungsstätte zu verwenden

4.5.

zur fristgerechten Zahlung der Weiterbildungskosten(Semestergebühren), etwaiger zusätzlicher Gebühren für Sonderseminare (fakultative Seminare) sowie der Prüfungsgebühren. Die Gebührenordnung der Weiterbildungsstätte wird durch den Vorstand der Weiterbildungsstätte festgelegt und der/die Weiterbildungsteilnehmer/in erkennt die jeweilige Fassung als verbindlich an. Die Semestergebühren werden jeweils halbjährlich zwei Wochen vor Semesterbeginn fällig. Kommt der/die Weiterbildungsteilnehmer/in mit einer (Teil)Zahlung mehr als zwei Monate in Verzug, so kann der Vorstand der Weiterbildungsstätte nach erfolgloser schriftlicher Mahnung und einer weiteren schriftlichen Aufforderung das Ruhen der Weiterbildung oder den Ausschluß des/der Weiterbildungsteilnehmers/in beschließen

4.6.

die Lehranalyse bzw. Supervisionen ausschließlich bei den Selbsterfahrungsleitern und Supervisoren abzuleisten, mit denen die Weiterbildungsstätte entsprechende Vereinbarungen getroffen hat

4.7.

vor Abschluß der Weiterbildung keine Krankenbehandlung mit den gelehrten Verfahren ohne Genehmigung und Supervision durchzuführen.

 

Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in ist verpflichtet, entsprechend der Weiterbildungsordnung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

 

5.   Abschnittsweise Zulassung, Kündigung und vorzeitige Beendigung der Weiterbildung

 

5.1.

Die Zulassung zur Weiterbildung gilt zunächst nur für den theoretischen Teil der Weiterbildung. Die Diagnostik und Behandlung von Patienten unter  Supervision bedarf einer besonderen Genehmigung durch den Weiterbildungsausschuß. Sie hat schriftlich zu erfolgen und ihr Empfang sind vom/von der Weiterbildungsteilnehmer/in und vom Weiterbildungsleiter durch Unterschrift zu bestätigen.

 

5.2.

Der Weiterbildungsausschuß kann dem/der Weiterbildungsteilnehmer/in Empfehlungen zum Fortgang seiner/ihrer Weiterbildung geben. Wenn den Verantwortlichen für die Weiterbildung erkennbar wird, daß der/die Weiterbildungsteilnehmer/in die in Ziffer 2 dieser Vereinbarung genannten Ziele voraussichtlich nicht erreichen kann, so wird ihm/ihr dies mitgeteilt.

 

5.3.

Der Weiterbildungsvertrag ist von beiden Seiten jeweils zum Semesterende kündbar. Vor einer beabsichtigten Kündigung seitens der Weiterbildungsstätte ist der/die Weiterbildungsteilnehmer/in zu hören und es sind gemeinsam Wege zu suchen, die Kündigung abzuwenden. Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen.

 

 

6.   Datenschutz

 

Die Weiterbildungsstätte arbeitet mit EDV, personenbezogene und sonstige weiterbildungsrelevante Daten des/der Weiterbildungsteilnehmers/in werden gespeichert (§§ 233 Abs. 1, 44 Abs. 1 Ziffer 3 Bundesdatenschutzgesetz BDSG). Er/Sie hat gem. §§ 6, 19 BDSG i.V. mit dem Datenschutzgesetz des Landes, in dem sich die Weiterbildungsstätte befindet, ein Recht auf Auskunft über die zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten, auf Berichtigung, Löschung und Sperrung sowie ein Anrecht auf Auskunft über den Zweck der Speicherung und auf Mitteilung, ob, wann, und wenn ja, an welche Personen oder Stellen diese Daten regelmäßig übermittelt werden.

 

 

7.   Salvatorische Klausel

 

Einzelne möglicherweise unwirksame Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen nicht.     

 

 

8.   Ausfertigung dieses Weiterbildungsvertrages

 

Die Geschäftsstelle der Weiterbildungsstätte und der/die Weiterbildungsteilnehmer/in erhalten je eine Ausfertigung dieses Vertrages, ferner erhält der/die Weiterbildungsteilnehmer/in ein Exemplar der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung und Gebührenordnung der Weiterbildungsstätte. Mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt der/die Weiterbildungsteilnehmer/in den Erhalt.

 

9.   Inkrafttreten des Vertrages

 

Der Vertrag tritt am / rückwirkend zum ......................... in Kraft.

 

 

Rostock, den ................................                                Rostock, den ...............................

 

......................................................                                .....................................................

Weiterbildungsstätte                                                     Weiterbildungsteilnehmer/in